Registrierungsverlängerung

Was passiert, wenn die Registrierung nach drei Jahren abläuft? Informationen dazu finden Sie hier. 

Ihre Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson ist auf drei Jahre befristet. Den konkreten Zeitraum Ihrer Registrierung können Sie Ihrer Registrierungsbestätigung entnehmen.

Sie erhalten sechs Wochen vor Ablauf Ihrer Registrierung eine Information mit der Möglichkeit, Ihre Registrierung für weitere drei Jahre zu verlängern. Diese Information erhalten Sie per E-Mail oder per Brief (falls keine E-Mail Adresse angegeben wurde).

Sobald Sie die Verlängerung bestätigen, wird Ihnen im Nachgang eine neue Registrierungsbestätigung zugesandt.

Erfolgt keine Rückmeldung, dann wird Ihre Registrierung mit Ablauf des Registrierungsdatums automatisch gelöscht. Ihr Angebot gilt dann nicht mehr als landesrechtlich anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Eine Erstattung der Aufwandsentschädigung ist nach einer Löschung mit Ablauf der Befristung der Registrierung nicht mehr möglich.