Erweiterung der Qualifikation

Personen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Pflege und Hauswirtschaft gelten als qualifiziert.

 

Hinsichtlich der Anerkennung von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen gilt, dass nun auch Personen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Pflege und Hauswirtschaft ab 01.01.2023 als zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert gelten und keine 8 UE-Schulung absolvieren müssen. Die Berufserfahrung ist durch ein Arbeitszeugnis des Arbeitgebers nachzuweisen.