Hinsichtlich der Anerkennung von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen gilt, dass nun auch Personen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Pflege und Hauswirtschaft ab 01.01.2023 als zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert gelten und keine 8 UE-Schulung absolvieren müssen. Die Berufserfahrung ist durch ein Arbeitszeugnis des Arbeitgebers nachzuweisen.
