Informationen zur zielgruppen- und tätigkeitsgerechten Qualifikation

Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen müssen nachweislich zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert sein.

Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen müssen nachweislich zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert sein oder die erforderliche Basisschulung mit 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolvieren. Die Anforderungen an die für die Tätigkeit im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erforderliche Qualifikation werden regelmäßig weiterentwickelt. Ab dem 01.07.2022 gelten auch Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) als zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert und benötigen vor der Registrierung keine Basisschulung.

Der Qualifikationsnachweis ist bei der Registrierung anzufügen. Weitere Informationen zur zielgruppen- und tätigkeitsgerechten Qualifikation finden Sie hier.