Seit 01.01.2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag abrechnen. Seit Kurzem sind nun schon über 10.000 ehrenamtlich tätige Einzelpersonen registriert.
Die aktuelle Pressemitteilung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention finden Sie hier.