Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen
nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG
Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, können die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag abrechnen. Pflegerische Tätigkeiten sowie hausmeisterliche Tätigkeiten (z.B. Gartenarbeiten und Schneeräumen) sind ausgeschlossen.
Eine Registrierung ist in 3 Schritten möglich:
Optional: Institutionskennzeichen beantragen
Für eine vereinfachte Erstattung des Entlastungsbetrags können Sie mit dem Erfassungsbeleg bei der „ARGE IK – Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen“ ein kostenfreies Institutionskennzeichen beantragen. Das Institutionskennzeichen ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung (unabhängig davon, ob im Wege einer Abtretungserklärung abgerechnet wird oder nicht).
2. Ggfs. Anmeldung zu einer Schulung
Liegt eine geeignete Qualifikation vor, muss vor der Registrierung keine Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson absolviert werden. Der Qualifizierungsnachweis ist bei der Registrierung anzufügen und wird im Rahmen dieser geprüft.
Falls keine geeignete Qualifikation vorliegt, muss vor der Registrierung eine Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson absolviert werden. Eine entsprechende kostenfreie Schulung können Sie auf unserer Schulungsplattform buchen.
Eine Registrierung ist in 3 Schritten möglich:
3. Registrierung über das Registrierungsformular
Sie können sich nun über unser Registrierungsformular registrieren.