Die ehrenamtlich tätige Einzelperson muss nachweislich zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert sein oder die erforderliche Schulung absolvieren.

Liegt eine zielgruppen- und tätigkeitsgerechte Qualifikation vor, muss vor der Registrierung keine Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson absolviert werden. Eine Registrierung ist dann sofort möglich. Der Qualifizierungsnachweis ist bei der Registrierung anzufügen und wird im Rahmen dieser geprüft. 

Als zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert gelten insbesondere folgende Personen: 

  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in einem der Bereiche Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft
  • absolvierte Schulung nach § 45a SGB XI im Umfang von mind. 30 Unterrichtseinheiten
  • Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (ehemals §§ 43b, 53c, 87b SGB XI)
  • mindestens einjährige abgeschlossene Ausbildung im Bereich Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft
  • oder abgeschlossener Bachelor-, Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft


Falls keine geeignete Qualifizierung vorliegt, muss vor der Registrierung eine Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson absolviert werden. Eine entsprechende Schulung können Sie auf unserer Schulungsplattform buchen.

Allgemeine Informationen zur Schulung erhalten Sie von der regionalen Fachstelle für Demenz und Pflege in dem Regierungsbezirk, in dem Sie Unterstützung leisten möchten.