Hinsichtlich der Steuerpflicht von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen (z.B. im Rahmen des § 45a SGB XI) hatten wir bereits im April 2024 über Änderungen informiert. Nun…
Hinsichtlich der Steuerpflicht von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen (z.B. im Rahmen des § 45a SGB XI) haben sich Änderungen ergeben.