Das Institutionskennzeichen ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung von Leistungen mit den Trägern der Sozialversicherung. Die Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson (ETEP) im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag verlangt kein Institutionskennzeichen, dieses wird aber zur vereinfachten Abrechnung mit der Pflegeversicherung empfohlen.

Ein Institutionskennzeichen hat für Sie vor allem dann Vorteile, wenn Sie die Aufwandsentschädigung für Ihre Tätigkeit als ETEP direkt (mit Abtretungserklärung) von der Pflegeversicherung der unterstützten Person mit Pflegegrad über deren Entlastungsbetrag erhalten möchten:

  • Sie müssen Ihre IBAN und BIC nicht in jedem monatlichen Abrechnungsformular angeben – die Angabe des Institutionskennzeichens ist ausreichend. Hierdurch ist die Gefahr von „Zahlendrehern“ in IBAN und BIC ausgeschlossen.
  • Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung geht schneller, da die Pflegekassen Ihre Bankdaten vom monatlichen Abrechnungsformular nicht manuell aus Ihrem Rechnungsformular übertragen und prüfen müssen.
  • Dabei ist die Erteilung eines Institutionskennzeichens kostenfrei, unkompliziert und erfolgt i.d.R. innerhalb weniger Werktage.

Ihr Institutionskennzeichen erhalten Sie auf Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK). Bitte füllen Sie dazu den Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen aus. Wichtig ist hierbei, dass Sie in Zeile 4 "Ehrenamtliche Einzelperson" angeben. Bitte senden Sie den Erfassungsbeleg direkt an die ARGE IK. Die Anschrift und E-Mail-Adresse der ARGE IK sind im Erfassungsbeleg zu finden. Die Beantragung des Institutionskennzeichens ist selbstverständlich nur einmalig notwendig.