Bitte prüfen Sie vor einer Registrierung anhand der Voraussetzungen, ob Sie sich als ehrenamtlich tätige Einzelperson registrieren können.

Die Registrierung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson findet in 3 Schritten statt:

1. Schritt (optional): Für eine vereinfachte Erstattung können Sie mit dem Erfassungsbeleg bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) ein kostenfreies Institutionskennzeichen beantragen.

2. Schritt: Ggfs. Anmeldung zu einer kostenfreien Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson auf unserer Schulungsplattform.

3. Schritt: Registrierung über das Registrierungsformular.

Die ehrenamtlich tätige Einzelperson muss nachweislich zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert sein oder die erforderliche Schulung absolvieren.

Liegt eine zielgruppen- und tätigkeitsgerechte Qualifikation vor, muss vor der Registrierung keine Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson absolviert werden. Eine Registrierung ist dann sofort möglich. Der Qualifizierungsnachweis ist bei der Registrierung anzufügen und wird im Rahmen dieser geprüft. 

Als zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert gelten insbesondere folgende Personen: 

  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in einem der Bereiche Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft
  • absolvierte Schulung nach § 45a SGB XI im Umfang von mind. 30 Unterrichtseinheiten
  • Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (ehemals §§ 43b, 53c, 87b SGB XI)
  • mindestens einjährige abgeschlossene Ausbildung im Bereich Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft
  • oder abgeschlossener Bachelor-, Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft


Falls keine geeignete Qualifizierung vorliegt, muss vor der Registrierung eine Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson absolviert werden. Eine entsprechende Schulung können Sie auf unserer Schulungsplattform buchen.

Manchmal kann es vorkommen, dass die Mail mit der Registrierungsbestätigung im Spam-Postfach landet. Bitte sehen Sie deshalb zunächst dort nach. Sollten Sie nach 10 Werktagen keine Registrierungsbestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Demenz und Pflege in Ihrem Regierungsbezirk.

Ihre Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson ist auf drei Jahre befristet. Den konkreten Zeitraum Ihrer Registrierung können Sie Ihrer Registrierungsbestätigung entnehmen.

Sie erhalten sechs Wochen vor Ablauf Ihrer Registrierung eine Information mit der Möglichkeit, Ihre Registrierung für weitere drei Jahre zu verlängern. Diese Information erhalten Sie per E-Mail oder per Brief (falls keine E-Mail Adresse angegeben wurde).

Sobald Sie die Verlängerung bestätigen, wird Ihnen im Nachgang eine neue Registrierungsbestätigung zugesandt.

Erfolgt keine Rückmeldung, dann wird Ihre Registrierung mit Ablauf des Registrierungsdatums automatisch gelöscht. Ihr Angebot gilt dann nicht mehr als landesrechtlich anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Eine Erstattung der Aufwandsentschädigung ist nach einer Löschung mit Ablauf der Befristung der Registrierung nicht mehr möglich.