Die Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG besteht aus vier Themenbereichen.
Diese sind:

1. Betreuung Pflegebedürftiger
2. Kommunikation
3. Unterstützung bei der Haushaltsführung
4. Gestaltung des ehrenamtlichen Engagements und organisatorische Abwicklung

Das Schulungskonzept finden Sie hier.