Bitte prüfen Sie vor einer Registrierung anhand der Voraussetzungen, ob Sie sich als ehrenamtlich tätige Einzelperson registrieren können.

Die Registrierung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson findet in 3 Schritten statt:

1. Schritt: Beantragung eines kostenfreien Institutionskennzeichens mit dem Erfassungsbeleg bei der ARGE IK - Arbeitsgemeinschaft

2. Schritt: Anmeldung zu einer kostenfreien Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson bei einer regionalen Fachstelle für Demenz und Pflege in Bayern

3. Schritt: Registrierung über das Registrierungsformular

Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie hier.


Die ehrenamtlich tätige Einzelperson muss nachweislich zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert sein oder die erforderliche Basisschulung mit 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten absolvieren. Die Basisschulung wird von den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern kostenfrei durchgeführt. Die Schulungstermine finden Sie hier.

Als zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert gelten insbesondere folgende Personen: 

  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in einem der Bereiche Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft
  • absolvierte Schulung nach § 45a SGB XI im Umfang von mind. 30 Unterrichtseinheiten
  • Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (ehemals §§ 43b, 53c, 87b SGB XI)
  • mindestens einjährige abgeschlossene Ausbildung im Bereich Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft
  • oder abgeschlossener Bachelor-, Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft

Liegt eine geeignete Qualifizierung vor, muss vor der Registrierung keine Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson absolviert werden. Der Qualifizierungsnachweis ist bei der Registrierung anzufügen und wird im Rahmen dieser geprüft.


Manchmal kann es vorkommen, dass die Mail mit der Registrierungsbestätigung im Spam-Postfach landet. Bitte sehen Sie deshalb zunächst dort nach. Sollten Sie nach 10 Werktagen keine Registrierungsbestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Demenz und Pflege in Ihrem Regierungsbezirk.


Ihre Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson ist auf drei Jahre befristet. Den konkreten Zeitraum Ihrer Registrierung können Sie Ihrer Registrierungsbestätigung entnehmen.

Sie erhalten sechs Wochen vor Ablauf Ihrer Registrierung eine Information mit der Möglichkeit, Ihre Registrierung für weitere drei Jahre zu verlängern. Diese Information erhalten Sie per E-Mail oder per Brief (falls keine E-Mail Adresse angegeben wurde).

Sobald Sie die Verlängerung bestätigen, wird Ihnen im Nachgang eine neue Registrierungsbestätigung zugesandt.

Erfolgt keine Rückmeldung, dann wird Ihre Registrierung mit Ablauf des Registrierungsdatums automatisch gelöscht. Ihr Angebot gilt dann nicht mehr als landesrechtlich anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Eine Erstattung der Aufwandsentschädigung ist nach einer Löschung mit Ablauf der Befristung der Registrierung nicht mehr möglich.