Institutionskennzeichen

Die Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson erfordert die Beantragung eines kostenfreien Institutionskennzeichens bei der ARGE·IK - Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen. 

Das Institutionskennzeichen ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung (unabhängig davon, ob im Wege einer Abtretungserklärung abgerechnet wird oder nicht). Das Institutionskennzeichen ist auf jeder Rechnungsstellung zu vermerken.

Weitere Informationen zum Institutionskennzeichen finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK).

Bitte füllen Sie den Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen aus, um ein Institutionskennzeichen bei der ARGE-IK zu beantragen. Wichtig ist hierbei, dass Sie in Zeile 4 "Ehrenamtliche Einzelperson" angeben. Bitte senden Sie den Erfassungsbeleg direkt an die ARGE-IK. Die Anschrift und Mailadresse der ARGE-IK ist im Erfassungsbeleg zu finden.