Aktuelles

Hinsichtlich der Steuerpflicht von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen (z.B. im Rahmen des § 45a SGB XI) haben sich Änderungen ergeben. 

Kurzfortbildungen für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG

Den Flyer zur Ehrenamtlich tätigen Einzelperson gibt es nun auch in anderen Sprachen!

Was passiert, wenn die Registrierung nach drei Jahren abläuft? Informationen dazu finden Sie hier. 

Neue Postkartenserie zum Ehrenamt im Rahmen der 4. Bayerischen Demenzwoche vom 15.- 24.09.2023

Formulare online

Einige Formulare zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson sind nun online gestellt und können direkt heruntergeladen werden. 

Personen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Pflege und Hauswirtschaft gelten als qualifiziert.

 

Alle Informationen zur Steuerpflicht von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich tätige Einzelpersonen:

Die ersten Schulungstermine für das Jahr 2023 sind veröffentlicht.

Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen müssen nachweislich zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert sein.

Am 12./13.05.2022 fand die erste Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen nach § 82 Absatz 4 AVSG für Menschen mit Hörbehinderung statt.