Allgemein

Im Rahmen des Registrierungsverfahrens prüfen wir Ihre Daten sowie die Voraussetzungen für die Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Wenn diese erfüllt sind, erhalten Sie nach circa 10 Werktagen eine Registrierungsbestätigung sowie weitere Informationen zur Erstattung der Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

Bitte beachten Sie, dass Sie erst ab dem Tag der Registrierung (siehe Datum auf der Registrierungsbestätigung) berechtigt sind, als ehrenamtlich tätige Einzelperson im Sinne des § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG Unterstützung zu leisten.
Ihre Registrierung besteht nun für 3 Jahre. Nach Ablauf der 3 Jahre erlischt diese automatisch und erfordert eine Neuregistrierung Ihrerseits.

 

Erstattung der Aufwandsentschädigung

Nach erfolgreicher Registrierung wird der ehrenamtlich tätigen Einzelperson ein Formular zu Erstattung der Aufwandsentschädigung zur Verfügung gestellt. Dieses ist pro Monat und unterstützter Person auszufüllen.

Bei der Erstattung der Aufwandsentschädigung gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Abrechnung der Aufwandsentschädigung mit der Person mit Pflegegrad
    Die ehrenamtlich tätige Einzelperson rechnet die Aufwandsentschädigung direkt mit der Person, die sie unterstützt, ab. Diese kann die Rechnung im Anschluss bei ihrer Pflegekasse einreichen und bekommt den Betrag von der Pflegekasse zurückerstattet.
  • Abrechnung auf Grundlage einer Abtretungserklärung
    Über das Formular zur Erstattung der Aufwandsentschädigung kann auch eine Abrechnung der Aufwandsentschädigung auf Grundlage einer Abtretungserklärung erfolgen. Mit dieser kann die ehrenamtlich tätige Einzelperson direkt mit der Pflegekasse der Person, die sie unterstützt, abrechnen.
    Dazu ist der Kasten "Abtretungserklärung" auf dem Formular zur Erstattung der Aufwandsentschädigung auszufüllen. Wichtig ist hierbei, dass die Person, die unterstützt wird, die Abtretungserklärung separat unterschreibt.

Das Formular kann frühestens am Ersten des Folgemonats bei der Pflegekasse der Person mit Pflegebedarf eingereicht werden.